AGB
Dreamcatcher GmbH
Sennberg 1
88663 Heiligenberg – Betenbrunn
Telefon: +49 170 2052808
E-mail: info@dreamcatcher-tents.de
Geschäftsführer: Sabrina Schmid und Manuel Will
im Folgenden als Auftragnehmer benannt
Allgemein
Der Mieter ist für die gemieteten Zelte und alle anderen Mietsachen verantwortlich. Jeglicher Schaden während der Mietdauer ist vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist für die Aktivitäten, die in und um die Zelte stattfinden verantwortlich.
Aufbauort und Gefahren
Der Aufbauort für die gemieteten Zelte und andere Mietsachen muss zum Aufbautermin komplett frei, eben und von Unrat und Schnee und Eis befreit sein.
Am und unter dem Aufbauort dürfen keine Kabel, Kabelschächte, Rohre, Tanks oder andere verborgenen oder unterirdischen Gefahren vorhanden sein, da die Zelte durch 1m lange Erdnägel oder Erdanker, die in den Boden gerammt werden, verankert werden. Der Mieter verpflichtet sich derartige Gefahren bei den dafür zuständigen Stellen zu erfragen und den Auftragnehmer darüber vor dem Aufbau zu informieren.
Der Mieter ist für das Erreichen des Aufbauortes während des Auf- und Abbaus verantwortlich. Die Zelte und andere Mietsachen müssen von einem LKW mit Anhänger aus aufgebaut werden können. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug mit Anhänger (ca. 8 Meter lang) Zufahrt zum Aufbauort der Zelte haben muss.
Wenn die gemieteten Zelte nicht auf Rasen aufgebaut werden können, ist der Mieter verpflichtet dies bis eine Woche vor dem Aufbautermin dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Alle Hitzequellen unter, im oder in der Nähe des Zeltes oder anderen Mietsachen sind auf eigene Gefahr. Als Hitzequellen gelten auch Barbecues, Kochtöpfe, Fackeln, Feuer mit Kohle, Gas oder Holz oder ähnliches. Dies ist dem Mieter bekannt.
Zum Erwärmen der Zelte ist der Mieter verpflichtet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die vom Auftragnehmer schriftlich genehmigten Geräte zu verwenden.
Ein Beleuchten der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeten und genehmigten Lichtquellen erfolgen. Wenn Schäden durch die Lichtquellen auftreten, ist der Mieter verantwortlich.
Sollte der Aufbau der Zelte und anderer Mietsachen durch extremes Wetter (Sturm, Schnee, Frost) nicht fristgerecht durchführbar sein, kann der Mieter daraus keine Ansprüche geltend machen.
Der Mieter behält die Wetterlage im Auge und sichert die Zelte oder baut diese ab falls das Wetter zur Gefahr wird. Das kann schon ab einer Windstärke 6 der Fall sein.
Schäden, welcher Art auch immer die auf oder in dem Boden durch die Erdanker der gemieteten Zelte verursacht wurden, werden vom Mieter getragen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer werden sonstige Rechnungen für Schäden an Land- und / oder Gebäuden, Leitungen , Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden durch Auf und Abbau vom Mieter getragen.
Der Mieter befreit den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen an den Auftragnehmer die von Dritten durch irgendwelche Schäden geltend gemacht werden sollen.
Bilder
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor Fotos von den vermieteten oder verkauften Zelten und Mietsachen zu machen wo auch das Umfeld mit Grundstück, Haus und Gegenständen sowie Deko zu sehen ist. Diese Fotos werden zum Beispiel für Werbezwecke im Internet, auf Drucksachen oder in (Kurz)-Nachrichten (Email, Whats-App) verwendet ohne den Mieter oder Käufer dafür zu entschädigen. Dieses Recht kann vom Auftragnehmer auch auf Dritte übertragen werden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Freiburg
Sitz der Firma: Heiligenberg
Versicherungen
Die Zelte und Mietsachen sind während der Mietdauer von dem Vermieter nicht versichert. Der Mieter muss die angemieteten Zelte und Mietsachen versichern. Der Mieter haftet für alle Schäden die an den Zelten und Mietsachen entstehen. Auch für Sturmschäden oder andere Schäden die durch Wetterumstände verursacht werden.
Der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte.
Reinigung
Eine Reinigungsgebühr wird auf der vereinbarten Miete erhoben, falls der Auftragnehmer feststellt, dass das Mietobjekt vor dem Abbau oder der Rückkehr nicht gereinigt wurde.
Stornierung
Bei Stornierung des Mietvertrages entstehen folgende Stornogebühren:
- bis Zwölf Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 50% des vereinbarten Miete
- bis Acht Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 70% der vereinbarten Miete
- bis Vier Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 90% der vereinbarten Miete
- bis Zwei Woche vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus: 100% der vereinbarten Miete
Der Auftragnehmer ist berechtigt die Stornogebühr von der vom Mieter im voraus geleisteten Anzahlung abzuziehen.
Ausführung
Beim Ausführen der Miete ist der Auftragnehmer berechtigt, leicht abweichende oder ähnliche Mietsachen Bereit zu stellen, ohne jegliche Haftung vom Auftragnehmer gegenüber dem Mieter.
Verwenden
Der Mieter achtet für die Sorgfältige Aufrechterhaltung und / oder Nutzung der Mietsache. Änderungen, Verschieben, verfärben oder anderweitige Verarbeitung des Mietobjektes sind nicht gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt an / in der Mietsache Gegenstände aufzuhängen, ohne dies schriftlich vom Auftragnehmer genehmigt bekommen zu haben.
Schaden
Der Mieter wird den Auftragnehmer über Schäden unverzüglich informieren.
Der Mieter ist verpflichtet, Maßnahmen zum Vermeiden von Schäden an den Mietgegenständen vorzunehmen.
Kauf
Bei Vertragsabschluss sind 50% der Gesamtsumme fällig, die restlichen 50% sind eine Woche bevor geliefert wird fällig.
Die gelieferte Ware bleibt bis dies vollständig bezahlt wurde Eigentum des Auftragnehmers.
Die Maße des Zelttuches und die zu überdachende Fläche können sowohl bei Normgrößen und besonders bei Massanfertigungen branchenüblich bis zu 7% abweichen.
Da es sich um Stretchstoffe handelt und die überdachte Fläche auch von der Höhe des Zeltes abhängt kann eine genaue überdachte Fläche und ein genaues Maß des Zelttuches nicht gewährleistet werden.
Lieferzeiten können bis zu 4 Wochen vom zugesicherten Termin abweichen.
Notwendige Baugenehmigungen obliegen dem Käufer.